Veranstaltung: | MV-GJ Leipzig 02.06.2022 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2022, 19:16 |
Aktuelle Satzung
Satzungstext
Satzung der GRÜNEN JUGEND Leipzig
vom 18.11. 2002, in der Fassung vom 22.04. 2003, geändert am 24.11.2016,
geändert am 07.12.2017, geändert am 28.02.2019, geändert am 05.12.2019, geändert
am 31.10.2021, in vorliegender Fassung zuletzt auf der der Mitgliederversammlung
am 24. April 2022 in Leipzig.
§ 1 Name und Sitz
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Leipzig.
- Die GRÜNE JUGEND Leipzig ist politisch und organisatorisch selbständig.
Sie versteht sich als Jugendverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig
und Teilverband der GRÜNEN JUGEND Sachsen.
- Der Sitz der Organisation ist der Sitz der Kreisgeschäftsstelle von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig.
§ 2 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Leipzig stellt sich folgende Aufgaben:
- Innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken und die politischen
Vorstellungen seiner Mitglieder entsprechend dem Grundsatzprogramm zu
vertreten. Die GRÜNE JUGEND Leipzig versteht sich als ökologisch,
solidarisch, friedlich, freiheitlich, intersektional queerfeministisch,
basisdemokratisch, antifaschistisch und antikapitalistisch.
- Politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit anzubieten.
- Die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen
regional zu vernetzen und zu unterstützen. Außerdem wird ein Austausch
zwischen anderen Jugendparteiorganisationen und eine Zusammenarbeit mit
außerparteilichen Jugendinitiativen und Interessengruppen angestrebt.
§ 3 Gliederung und Aufbau
- Die GRÜNE JUGEND Leipzig ist eine Ortsgruppe des Landesverbandes GRÜNE
JUGEND Sachsen.
- Weiterhin versteht sie sich als Mitglied des GRÜNE JUGEND Bundesverbandes,
besitzt aber volle Programm-, Organisations-, Finanz-, Personal- und
Satzungsautonomie.
- Die GRÜNE JUGEND Leipzig besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
- Die GRÜNE JUGEND Leipzig hat folgende Organe:
- Mitgliederversammlung (MV)
- Aktiventreffen (AT)
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied der GRÜNEN JUGEND Leipzig kann jede Person im Alter unter 28
Jahren werden, die in Sachsen ihren Wohnsitz oder Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz hat und sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND
Leipzig bekennt. Ausnahmen sind durch die Entscheidung des Aktiventreffens
zulässig. Die Mitgliedsbeiträge sind für die alleinige
Ortsgruppenmitgliedschaft ausgesetzt.
- Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem
Aktiventreffen erklärt. Zudem kann ein Beitritt über den Bundesverband
oder Landesverband erfolgen. Die GRÜNE JUGEND Leipzig kann einen Antrag
auf Aufnahme begründet zurückweisen. Eine Mitgliedschaft im Bundesverband
und Landesverband der GRÜNEN JUGEND ist nicht nötig, aber wünschenswert.
- Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und
Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der GRÜNEN JUGEND
Leipzig zu bekleiden. Jedes Mitglied ist zur aktiven Mitarbeit aufgerufen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28.
Geburtstag oder Tod. Ausnahmen sind unter §4, Abs. 1, geregelt. Der
Austritt ist gegenüber der Ortsgruppe zu erklären. Jedes Mitglied der
GRÜNEN JUGEND Leipzig, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die
Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Leipzig verstößt und der Organisation damit
schweren Schaden zufügt, kann durch eine Zweidrittelmehrheit der
Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
§ 5 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der GRÜNEN JUGEND Leipzig,
an ihr können alle Mitglieder teilnehmen. Sie tagt mindestens einmal
jährlich und muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen einberufen werden.
Sie kann durch die Ansprechpersonenen oder vom Aktiventreffen einberufen
werden.
- Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen -
festgestellt durch das AT - auf eine Woche verkürzt werden. Die Einladung
erfolgt in der Regel über den E-Mail Verteiler und digitale Messenger der
GRÜNEN JUGEND Leipzig.
- Die Mitgliederversammlung
- bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische
Arbeit der Ortsgruppe. - legt den Haushalt fest.
- kann ein Programm beschließen.
- beschließt über eingebrachte Anträge.
- beschließt eine Finanzordnung.
- beschließt und ändert die Satzung.
- wählt eine*n Schatzmeister*in für ein Jahr und wählt eine*n
Rechnungsprüfer*in für ein Jahr (mindestens eine FLINTA*-Person). - wählt bis zu zwei Ansprechpersonen für ein Jahr (mindestens eine
FLINTA*-Person). - wählt bis zu zwei kooptierte Mitglieder für den Vorstand des
Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig für ein Jahr
(mindestens eine FLINTA*-Person). - Wählt bis zu zwei Kontaktpersonen für den Landesvorstand der GRÜNEN
JUGEND Sachsen für ein Jahr (mindestens eine FLINTA*-Person). Sollte
keine Kontaktperson für die Kommunikation mit dem Landesvorstand
gewählt werden, übernehmen die Ansprechpersonen die essenziellen
Aufgaben. - wählt mindestens zwei Bildungskoordinator*innen für ein Jahr
(mindestens zur Hälfte FLINTA*-Personen). - wählt mindestes zwei und bis zu vier verantwortliche Social Media-
Koordinator*innen (mindestens zur Hälfte FLINTA*-Personen). - wählt mindestens zwei Verantwortliche für Awareness und
Neumitglieder (mindestens zur Hälfte FLINTA*-Person). - wählt Delegierte (siehe Leitfäden).
- kann Arbeitsgruppen gründen ( vgl. §8).
- beschließt Leitfäden zur Ausübung aller in diesem Absatz genannten
Ämter und Verantwortlichkeiten, die diese im Sinne von verwaltenden
Tätigkeiten definieren. Für die Änderung dieser Leitfäden ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich (siehe Leitfäden).
- bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische
- Die Mitgliederversammlung bestimmt alle Ämter und Verantwortlichkeiten in
geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit. Erreicht keine*r der Kandidierenden
im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, zählt im zweiten Wahlgang und
bei Stichwahlen die relative Mehrheit.
- Die Mitgliederversammlung kann ein konstruktives Misstrauensvotum gegen
oben genannte Personen mit Zweidrittelmehrheit aussprechen. Nach
erfolgreichem Votum ist das offene Amt auf der gleichen
Mitgliederversammlung nachzubesetzen. FLINTA*-Personen können
ausschließlich durch FLINTA*-Personen nachbesetzt werden.
- Die Mitgliederversammlung wird beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß
eingeladen worden ist und §9 Abs. 2 erfüllt ist.
- Satzungsändernde Anträge sind mit einer Frist von 3 Tagen vor Eintritt in
die Versammlung einzureichen, übrige Anträge können bis einen Tag (24h)
vor der Versammlung eingereicht werden. In Fällen der besonderen
Dringlichkeit kann von den oben genannten Fristen abgewichen werden. Die
Dringlichkeit wird mit der einfachen Mehrheit der Versammlung
festgestellt.
- Alle Mitglieder sind antragsberechtigt.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und den
Mitgliedern zugänglich zu machen.
§ 6 Aktiventreffen
- Das Aktiventreffen ist das regelmäßige Treffen der Mitglieder. Der Termin
wird öffentlich kommuniziert und das Treffen ist für Interessierte offen
zu gestalten. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, sofern nicht anders
beschlossen.
- Die Abstimmungen des Aktiventreffens finden in offener Wahl mit relativer
Mehrheit statt. Es steht jedem Mitglied frei, vor Abstimmungen eine
geheime Wahl zu fordern. In diesem Fall stellt das Aktiventreffen die
geheime Wahl sicher. Das Aktiventreffen ist beschlussfähig, wenn §9 Absatz
2 erfüllt ist.
- Das Aktiventreffen führt alle laufenden Geschäfte der GRÜNEN JUGEND
Leipzig im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung. Es vertritt die GRÜNE JUGEND Leipzig nach außen und
gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
- Das Aktiventreffen fällt alle organisatorischen und politischen
Entscheidungen.
- Es kann Aufgaben einzelnen Personen überlassen, es soll dabei die in §5
aufgeführten Ämter und Verantwortlichkeiten berücksichtigen. Alle
Entscheidungen müssen im Sinne des Aktiventreffens getroffen werden.
- Das Aktiventreffen besteht aus einem organisatorischen Teil, in dem alle
organisatorischen und politischen Entscheidungen getroffen werden, sowie
einem inhaltlichen Teil, der offen gestaltet wird.
- Die folgenden Ämter sind besonders angehalten dem organisatorischen Teil
des Aktiventreffens beizuwohnen: Schatzmeister*in, kooptierte Mitglieder,
Bildungskoordinator*innen, Social Media-Koordinator*in, Verantwortliche
für Awareness und Neumitglieder.
- Die Ausgestaltung des inhaltlichen Teils ist vom Aktiventreffen unter
Berücksichtigung der Bildungskoordinator*innen zu beschließen. Dieser kann
unter anderem Weiterbildungen, Diskussionen, Filme, inhaltliche Inputs,
Vernetzung o.ä. beinhalten.
- Die Ansprechpersonen laden zu dem organisatorischen Teil des
Aktiventreffens ein. Dieser wird vom Aktiventreffen zeitlich begrenzt. Die
weitere Gestaltung des organisatorischen Teils ist vom Aktiventreffen zu
beschließen.
- In dem Fall, dass die Ansprechpersonen für einen begrenzten Zeitraum nicht
verfügbar sind, kann das Aktiventreffen für diesen Zeitraum
stellvertretende Ansprechpersonen bestimmen.
§7 Ämter
- Die Ansprechpersonen und die*der Schatzmeister*in sind
vertretungsberechtigt und dürfen im Sinne des Aktiventreffens über das
Konto der GRÜNEN JUGEND Leipzig verfügen.
- Die Aufgabenbeschreibung der Ämter ist den entsprechenden Leitfäden (siehe
Leitfäden) zu entnehmen und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Die Aufgaben der Schatzmeister*in und der Rechnungsprüfung werden durch
die Finanzordnung festgelegt
§ 8 Arbeitsgruppen
- Zur Arbeit an kurz- oder langfristigen Aufgaben, Projekten oder Themen
können von der Mitgliederversammlung und vom Aktiventreffen Arbeitsgruppen
gebildet werden. Diese müssen die Quotierung gemäß §9 Abs. 2 erfüllen. In
Ausnahmefällen darf das Aktiventreffen diese Regelung aufheben.
- Die Arbeitsgruppen sind gegenüber der GRÜNEN JUGEND Leipzig zur
Transparenz verpflichtet.
- Die Arbeitsgruppen sind dazu verpflichtet, allen Mitgliedern der GRÜNEN
JUGEND Leipzig die Mitarbeit zu ermöglichen.
§ 9 Anwendung des FIT*Statutes
- Bei Versammlungen, worunter alle entscheidungsfähigen Treffen fallen, sind
die Regelungen des FIT*Statuts des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND
anzuwenden. In der Ortsgruppe Leipzig schließt die Bezeichnung FIT*
außerdem FLINTA*-Personen mit ein.
- Eine Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der
Stimmberechtigten FIT*-Personen sind.
- Bei einer begründet dringlichen Entscheidung kann eine nach §9 Abs. 2
beschlussunfähige Versammlung einen Beschluss fassen, sofern das FIT*Forum
zustimmt, welches in diesem Fall aus mindestens drei Personen bestehen
muss. Wenn das FIT*Forum nicht zustande kommt oder nicht zustimmt, wird
die Entscheidung auf die nächste Sitzung verschoben.
§ 10: Auflösung
- Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Leipzig kann durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen
werden.
- Das Restvermögen fällt dann dem Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit der Auflage zu, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 11: Schlussbestimmungen
- Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung gelten die Übrigen
fort.
- Über nicht in der Satzung geregelte Angelegenheiten entscheidet das
Aktiventreffen oder die Mitgliederversammlung. Sollten diese, in den
Satzungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen oder der des Bundesverbandes geregelt
sein, gelten vorübergehend die Regelungen der jeweils höheren
Organisation.
- Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit Zweidrittelmehrheit
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
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Leitfäden
Delegierte
Die Mitgliederversammlung, gemäß §5 Absatz 3, oder das Aktiventreffen, gemäß §6
Absatz 5, können Delegierte zu Bündnissen entsenden.
Delegierte der Grünen Jugend Leipzig zu Bündnissen
- besuchen Treffen der Bündnisse und vertreten dort die Interessen der
GRÜNEN JUGEND Leipzig
- treffen inhaltliche oder organisatorische Entscheidungen im Sinne und auf
Beschlusslage des Aktiventreffens und halten stetige Rücksprache über
Entscheidungen zu diesem.
- berichten dem Aktiventreffen über die Bündnistreffen und sorgen für einen
Austausch von Informationen.
Über die Art und Anzahl der Delegierten entscheidet das Aktiventreffen oder die
Mitgliederversammlung für jedes Bündnis im Speziellen.
Ansprechpersonen
- sind die erste Schnittstelle zwischen der Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND
Leipzig und Dritten (anderen GJ-Gruppen und -Ebenen sowie anderen
Personen, Organisationen, Parteien, Bündnissen etc.)- Ausgenommen sind von Mitgliederversammlung und Aktiventreffen
bestimmte Ämter und Verantwortlichkeiten . - das Aktiventreffen ist angehalten, kurzfristige wie langfristige
Schnittstellenaufgaben verschiedenen Personen anzuvertrauen.
- Ausgenommen sind von Mitgliederversammlung und Aktiventreffen
- bearbeiten Kontaktanfragen an das Aktiventreffen, indem sie den
Informationsfluss transparent dem Aktiventreffen, bei Bedarf auch auf
digitalen Wegen, vorstellen.
- stellen das geregelte Stattfinden der Aktiventreffen sicher, indem sie die
Verteilung dafür wichtiger Funktionen, z.B. Redeleitung und Protokoll,
anregen.
- laden zum Aktiventreffen und zur Mitgliederversammlung ein.
- begleiten, bedingt durch oben genannte Aufgaben [u.a. Informationsfluss],
gemeinsam mit der Redeleitung die Erstellung der Tagesordnungen für die
Aktiventreffen.
- kommunizieren anstehende Termine innerhalb der GRÜNEN JUGEND Leipzig.
- erledigen all ihre Aufgaben im Sinne und auf Beschlusslage des
Aktiventreffens, üben also eine stellvertretende Funktion aus und treffen
dabei keine eigenständigen inhaltlichen oder organisatorischen
Entscheidungen.
- achten darauf, dass über offizielle Wege kommuniziert wird und private
Absprachen vermieden werden .
- sind vertretungsberechtigt und können bei Ausfall der Schatzmeisterei über
das Konto der GRÜNEN JUGEND Leipzig verfügen.
Verantwortliche für Awareness und Neumitglieder
- sind mindestens 2 Personen in einem quotierten Team.
- achten auf Gleichstellungsziele innerhalb der Grünen Jugend Leipzig, auf
die quotierte Redeliste sowie die Quotierung der Aufgaben Redeleitung und
Protokoll im Aktiventreffen und auf Mitgliederversammlungen.
- achten auf Diskriminierungen in strukturellen wie kommunikativen Prozessen
innerhalb der GRÜNEN JUGEND Leipzig und arbeiten an dessen Vermeidung wie
Lösung.
- sind die Ansprechpartner*innen für neue Mitglieder*innen, gehen aktiv auf
diese zu und erleichtern ihnen das Zurechtfinden in der GRÜNEN JUGEND
Leipzig .
- behalten fortlaufend die gruppenbezogenen Prozesse und
Verantwortlichkeiten der GRÜNEN JUGEND Leipzig im Blick und initiieren
diesbetreffende Aussprachen und Evaluationen im Aktiventreffen.
- unterstützen das Teambuilding durch Aktivitäten auch außerhalb der
Aktiventreffen
- moderieren Konfliktlösungen.
Kooptierte Mitglieder
- sind die Schnittstelle zwischen dem Vorstand des Kreisverband BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Leipzig und der GRÜNEN JUGEND Leipzig
- sind die Ansprechpersonen der GRÜNEN JUGEND für den Vorstand des
Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LEIPZIG und leiten den
Informationsfluss transparent dem Aktiventreffen der GRÜNEN JUGEND weiter
- besuchen die Vorstandssitzungen des Kreisverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leipzig und berichten im Aktiventreffen über aktuelle Themen im Verband
- bringen bei Bedarf Sachverhalte aus der GRÜNEN JUGEND in den Kreisverband
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig ein
- verhandeln zusammen mit der Schatzmeisterei mit dem Vorstand des
Kreisverbands über die finanzielle Förderung durch den Kreisverband
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig
Social Media-Koordinator*innen
- sind mindestens 2 bis zu 4 Personen in einem quotierten Team und
koordinieren die GJ Leipzig-Accounts in den sozialen Netzwerken
(Instagram, Twitter, Facebook, etc.), indem sie die Social Media-Arbeit
der Ortsgruppe begleiten und Ansprechpersonen für die Zugänge zu den
Accounts sind
- sind zuständig für die Social Media-Posteingänge und leiten den
Informationsfluss transparent weiter
- begleiten und unterstützen den Prozess für eine Veröffentlichung von
Pressemitteilungen, Statements, Sharepics, Storys und Postings und führen
diesen gegebenenfalls durch
- koordinieren die Kommunikation von Terminen und Veranstaltungen der GRÜNEN
JUGEND Leipzig an die Öffentlichkeit
- kümmern sich um die Website und deren Aktualität
- sind angehalten eine Übersicht darüber zu haben, wer aktuell einen Zugang
zu den Social Media-Accounts hat. Sie können gegebenenfalls ein
Zurücksetzen der Zugänge im Aktiventreffen anregen
- Alle Menschen, die einen Zugang zu den Social Media-Accounts der GRÜNEN
JUGEND Leipzig haben, sind verpflichtet diese im Sinne des Aktiventreffens
zu benutzen. Für eine verbesserte Ausübung des Social Media-Auftrittes der
Grünen Jugend Leipzig kann eine abgestimmte Social Media-Strategie dienen
- Jedes Mitglied soll die Möglichkeit haben an den Social Media-Aktivitäten
zu partizipieren
Schatzmeisterei
- koordiniert und begleitet alle finanziellen Aufgaben der GRÜNEN JUGEND
Leipzig
- trägt die Finanzbeschlüsse des Aktiventreffens und der
Mitgliederversammlung zusammen
- ist vertretungsberechtigt und darf im Sinne des Aktiventreffens über das
Konto der GRÜNEN JUGEND Leipzig verfügen
- berichtet regelmäßig über die finanzielle Lage der GRÜNEN JUGEND Leipzig
und ist verantwortlich für eine Auflistung der Jahresausgaben
- behält einen Überblick über Fördermittel, insbesondere über die RPJ-Gelder
- verhandelt zusammen mit den kooptierten Mitgliedern mit dem Vorstand des
Kreisverbands über die finanzielle Förderung durch den Kreisverband
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig
- ist während der Amtszeit verantwortlich für alle Transfers und Geldflüsse
und legt am Ende der Tätigkeit Rechenschaft vor der Ortsgruppe ab, die
durch die Rechnungsprüfung kontrolliert wird
- wird von der GRÜNEN JUGEND Leipzig nach abgelegter Rechenschaft von der
Verantwortung und von eventuellen Fehlern freigesprochen
- haftet nicht mit privatem Vermögen für mögliche Fehler
Rechnungsprüfung
- überprüft die Ausgaben und Finanzbeschlüsse der GRÜNEN JUGEND Leipzig
- beurteilt die finanziellen Tätigkeiten der Schatzmeisterei (kontrolliert
Ausgaben/Beschlüsse)
- empfiehlt die Entlastung der Schatzmeisterei
Bildungskoordinator*in
- Es werden mindestens 2 Bildungskoordinator*innen auf der
Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Leipzig gewählt
- organisiert selbst und ermutigt sowie unterstützt Mitglieder der GRÜNEN
JUGEND Leipzig dabei inhaltliche Beiträge zu organisieren. Diese können
unter anderem Weiterbildungen, Diskussionen, Filme, inhaltliche Inputs,
Vernetzung o.ä. beinhalten
- organisiert inhaltliche Beiträge. schafft darüber hinaus für die GRÜNE
JUGEND Leipzig einen Rahmen für inhaltliche Diskussionen und zur
politischen Weiterbildung
- Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Leipzig soll die Möglichkeit haben an den
Treffen der Bildungskoordinator*innen zu partizipieren
Kontaktpersonen für den Landesvorstand
- sind die Schnittstelle zwischen der Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND Leipzig
und dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen
- besuchen die Vorstandssitzungen des Landesvorstandes der GRÜNEN JUGEND
Sachsen und übernehmen die Kommunikation mit dem Landesvorstand
- berichten dem Aktiventreffen über die Verbandsinhalte der GRÜNEN JUGEND
Sachsen und sorgen für einen Austausch an Informationen
- bringen bei Bedarf Sachverhalte aus der GRÜNEN JUGEND Leipzig in den
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen ein
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Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Leipzig
in der Fassung vom 24.04. 2022.
§ 1: Allgemeines
1. Die Gelder der GRÜNEN JUGEND Leipzig sind im Sinne der politischen
Ausrichtung der GRÜNEN JUGEND Leipzig sowie nach den Grundsätzen der Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit sowie im Einklang mit dem Parteiengesetz zu verwenden.
§ 2: Einnahmen und Ausgaben
1. Über Einnahmen und Ausgaben ist tabellarisch Buch zu führen. Vorhandene
Belege sind aufzubewahren.
2. Die Aufnahme sowie Gewährung von Schulden und Krediten ist unzulässig.
3. Die Bildung von Rücklagen ist zulässig. Diese sind im Haushaltsplan sowie im
Jahresabschluss gesondert aufzuführen.
§ 3: Erstattungen und Ausgaben
1. Erstattungen von Auslagen erfolgt auf Beschluss des Aktiventreffens mit
einfacher Mehrheit in Verbindung mit einem ordnungsgemäß vollständig
eingereichtem Kostenerstattungsangrag. Dieser umfasst das
Kostenerstattungsformular sowie einen Beleg oder eine Rechnung über die Auslage
im Original.
2. Über Ausgaben die 10% der voraussichtlichen Gesamteinnahmen des beschlossenen
Jahreshaushalt überschreiten, ist bereits vor der Auslage von der einzelnen
Person durch das Aktiventreffen zu entscheiden.
§ 4: Schatzmeister*in
- Die Aufgaben der Schatzmeister*in umfassen:
- Die ordnungsgemäße Verwaltung und Erfassung der Einnahmen und
Ausgaben - Die Erstellung eines Haushaltsplans
- Die Ausübung des Zeichnungsrechts
- Die Ordnungsgemäße Verfügung über das Konto der GRÜNEN JUGEND
Leipzig sowie der Kasse - Die Pflege der Buchhaltung über Konto und Kasse
- Die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Finanzanträgen
- Die Anfertigung eines Jahresabschluss
- Die regelmäßige Unterrichtung des Aktiventreffens über die aktuelle
Finanzlage der GRÜNEN JUGEND Leipzig
- Die ordnungsgemäße Verwaltung und Erfassung der Einnahmen und
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung der
Schatzmeister*in mit einfacher Mehrheit.
§ 5: Haushaltsplan und Jahresabschluss
- Die Schatzmeister*in
- legt der Mitgliederversammlung spätestens bei der letzten regulären
Mitgliederversammlung des Kalenderjahres einen Haushaltsplan für das
folgende Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Einnahmen und Ausgaben
vor. - legt der Mitgliederversammlung einen Zwischenbericht über das
laufende Kalenderjahr vor. - legt der Mitgliederversammlung spätestens bei der letzten regulären
Mitgliederversammlung des Kalenderjahres einen Jahresabschluss über
das letzte Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Einnahmen und Ausgaben
vor.
- legt der Mitgliederversammlung spätestens bei der letzten regulären
- Die Mitglieder entscheidet über den Jahreshaushalt mit einfacher Mehrheit.
§ 6: Barkasse und Kontoführung
1. Die GRÜNE JUGEND führt eine Kasse ausschließlich zum Zweck der Verwaltung von
Pfandgeld und Tellerspenden. Der Betrag der Barkasse soll 20€ nicht übersteigen.
Größere Beträge sind von der Schatzmeister*in zeitnah auf das Giro Konto der
GRÜNEN JUGEND Leipzig zu übertragen.
2. Alle Geschäfte die nicht §6 Absatz 1 betreffen sind über das Giro Konto der
GRÜNEN JUGEND Leipzig abzuwickeln.
§ 7: Rechnungsprüfung
1. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen prüfen den Abschluss des letzten
Kalenderjahres sowie die Buchführung des laufenden Jahres auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
2. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen sind zur Einsicht in die
laufende Buchführung der Schatzmeister*in berechtigt.
3. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen berichten mindestens einmal
jährlich der Mitgliederversammlung über die Buch- und Kassenführung.
§ 8: Schlussbestimmungen
1. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Ordnung gelten die übrigen
Bestimmungen fort.
2. Die Aufgabe der Schatzmeister*in enden mit der Wahl einer neuen
Schatzmeisterin*in gemäß den Bestimmungen der Satzung der GRÜNEN JUGEND Leipzig.
3. Die neu gewählte Schatzmeister*in kann bis zur endgültigen Übergabe aller
Konten und Unterlagen die bisherige Schatzmeister*in mit der Führung der
Geschäfte beauftragen.
Änderungsanträge
- S1 (Max Pohl, Eingereicht)
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