Erfolgt mündlich.
Antragsteller*in: | Max Pohl |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.05.2022, 16:44 |
Antragsteller*in: | Max Pohl |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.05.2022, 16:44 |
Satzung der GRÜNEN JUGEND Leipzig
vom 18.11. 2002, in der Fassung vom 22.04. 2003, geändert am 24.11.2016,
geändert am 07.12.2017, geändert am 28.02.2019, geändert am 05.12.2019, geändert
am 31.10.2021, in vorliegender Fassung zuletzt auf der der Mitgliederversammlung
am 24. April 2022 in Leipzig.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Leipzig stellt sich folgende Aufgaben:
§ 3 Gliederung und Aufbau
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliederversammlung
§ 6 Aktiventreffen
§7 Ämter
§ 8 Arbeitsgruppen
§ 9 Anwendung des FIT*Statutes
§ 10: Auflösung
§ 11: Schlussbestimmungen
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Leitfäden
Delegierte
Die Mitgliederversammlung, gemäß §5 Absatz 3, oder das Aktiventreffen, gemäß §6
Absatz 5, können Delegierte zu Bündnissen entsenden.
Delegierte der Grünen Jugend Leipzig zu Bündnissen
Über die Art und Anzahl der Delegierten entscheidet das Aktiventreffen oder die
Mitgliederversammlung für jedes Bündnis im Speziellen.
Ansprechpersonen
Verantwortliche für Awareness und Neumitglieder
Kooptierte Mitglieder
Social Media-Koordinator*innen
Schatzmeisterei
Rechnungsprüfung
Bildungskoordinator*in
Kontaktpersonen für den Landesvorstand
·
Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Leipzig
in der Fassung vom 24.04. 2022.
§ 1: Allgemeines
1. Die Gelder der GRÜNEN JUGEND Leipzig sind im Sinne der politischen
Ausrichtung der GRÜNEN JUGEND Leipzig sowie nach den Grundsätzen der Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit sowie im Einklang mit dem Parteiengesetz zu verwenden.
§ 2: Einnahmen und Ausgaben
1. Über Einnahmen und Ausgaben ist tabellarisch Buch zu führen. Vorhandene
Belege sind aufzubewahren.
2. Die Aufnahme sowie Gewährung von Schulden und Krediten ist unzulässig.
3. Die Bildung von Rücklagen ist zulässig. Diese sind im Haushaltsplan sowie im
Jahresabschluss gesondert aufzuführen.
§ 3: Erstattungen und Ausgaben
1. Erstattungen von Auslagen erfolgt auf Beschluss des Aktiventreffens mit
einfacher Mehrheit in Verbindung mit einem ordnungsgemäß vollständig
eingereichtem Kostenerstattungsangrag. Dieser umfasst das
Kostenerstattungsformular sowie einen Beleg oder eine Rechnung über die Auslage
im Original.
2. Über Ausgaben die 10% der voraussichtlichen Gesamteinnahmen des beschlossenen
Jahreshaushalt überschreiten, ist bereits vor der Auslage von der einzelnen
Person durch das Aktiventreffen zu entscheiden.
§ 4: Schatzmeister*in
§ 5: Haushaltsplan und Jahresabschluss
§ 6: Barkasse und Kontoführung
1. Die GRÜNE JUGEND führt eine Kasse ausschließlich zum Zweck der Verwaltung von
Pfandgeld und Tellerspenden. Der Betrag der Barkasse soll 20€ nicht übersteigen.
Größere Beträge sind von der Schatzmeister*in zeitnah auf das Giro Konto der
GRÜNEN JUGEND Leipzig zu übertragen.
2. Alle Geschäfte die nicht §6 Absatz 1 betreffen sind über das Giro Konto der
GRÜNEN JUGEND Leipzig abzuwickeln.
§ 7: Rechnungsprüfung
1. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen prüfen den Abschluss des letzten
Kalenderjahres sowie die Buchführung des laufenden Jahres auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
2. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen sind zur Einsicht in die
laufende Buchführung der Schatzmeister*in berechtigt.
3. Die zur Rechnungsprüfung bestimmten Personen berichten mindestens einmal
jährlich der Mitgliederversammlung über die Buch- und Kassenführung.
§ 8: Schlussbestimmungen
1. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Ordnung gelten die übrigen
Bestimmungen fort.
2. Die Aufgabe der Schatzmeister*in enden mit der Wahl einer neuen
Schatzmeisterin*in gemäß den Bestimmungen der Satzung der GRÜNEN JUGEND Leipzig.
3. Die neu gewählte Schatzmeister*in kann bis zur endgültigen Übergabe aller
Konten und Unterlagen die bisherige Schatzmeister*in mit der Führung der
Geschäfte beauftragen.
Erfolgt mündlich.
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